Nutzungsvereinbarung

Sie verpflichten sich, das durch die swa Netze GmbH mittels Internet zur Verfügung gestellte Planwerk nur unter Berücksichtigung dieser Nutzungsvereinbarung und dem Ratgeber für Aufgrabungen zu verwenden. Sowohl die Nutzungsvereinbarung, wie auch der Ratgeber für Aufgrabungen werden regelmäßig aktualisiert und im Internet für Sie zur Verfügung gestellt. Daher ist unmittelbar vor Beginn der Baumaßnahme Ihrerseits zu überprüfen, ob eine neue Version des Aufgrabungsratgebers vorliegt.

Erkundigungspflicht

Jeder im Bereich von Versorgungsleitungen tätige Tiefbauunternehmer ist verpflichtet, sich selbst durch Erkundigung bei den zuständigen Stellen den erforderlichen Grad von Gewissheit über den Verlauf von Erdleitungen zu verschaffen.

Aktualität der Auskunft

Eine Nutzung der OPA durch Sie muss zeitnah vor Beginn Ihrer Baumaßnahme erfolgen, so dass sichergestellt ist, dass aktuelle Pläne bei Arbeitsbeginn vorliegen und verwendet werden. Eine Nutzung der von uns bereitgestellten Informationen im Internet erfolgt ausschließlich zu Ihrer eigenen Verwendung für Bau- oder Planungsmaßnahmen. Sie haben die Vollständigkeit der Planauskunft zu prüfen. Diese besteht aus sämtlichen für den Bereich Ihrer Maßnahme erforderlichen Planunterlagen und dem Aufgrabungsratgeber. Maße dürfen nicht aus dem Planwerk abgegriffen werden. Die örtliche Anzeige der Lage der Leitung darf nur unter Nutzung der in den Plänen eingetragenen Einmessungszahlen erfolgen.

Fachliche Voraussetzung

Eine Nutzung des Internets als Auskunftsmedium erfordert auf Seiten des Nutzers eine gewisseErfahrung im Umgang mit dem Internet. Nur unter dieser Voraussetzung ist der jeweilige Nutzer inder Lage, z.B. mit aufkommenden Problemstellungen in geeigneter Weise umzugehen, um dasbeabsichtigte Auskunftsergebnis zu erzielen.

Technische Anforderungen

Sie haben zu prüfen, ob Ihr Planausdruck mit der Bildschirmdarstellung identisch ist und ob die Maßzahlen entsprechend lesbar sind, da je nach Druckqualität, Abweichungen vom Original auftreten können. Derzeit werden die Druckausgaben in der OPA mit 300 dpi erzeugt. Sie verpflichten sich, einen Farbdrucker einzusetzen, dessen Ausgabe ebenfalls mit mindestens 300 dpi erfolgt. Sie sind als Nutzer der OPA für den ordnungsgemäßen Zustand der von Ihnen eingesetztenHard- und Software im Hinblick auf eine ordnungsgemäße Ausgabe der Geodaten selbstverantwortlich. Der Nutzer übernimmt die Haftung für Schäden und Folgeschäden, die aufgrund mangelhafter Hard- und/oder Softwareausstattung entstehen. Für die Nutzung der OPA ist die Software folgender Hersteller erforderlich: Microsoft Internet Explorer 8 oder höher, Mozilla Firefox 3 oder höher, Acrobat Reader 7 oder höher. Über geänderte Voraussetzungen hinsichtlich der einzusetzenden Hard- und Software müssen Sie sich durch regelmäßige Einsichtnahme in die OPA Kenntnis verschaffen. Die Planauskunft erfolgt ausschließlich über PDF-Dokumente. Sie verpflichten sich keine Bildschirm-Hardcopy aus der OPA zu erstellen.

Verwertung des Planwerks

Eine Weitergabe der Unterlagen darf nur an berechtigte Dritte z.B. Subunternehmer erfolgen. Sie haben hierbei den Dritten zur vertraulichen Behandlung der zur Verfügung gestellten Daten zu verpflichten und dies auf Verlangen der swa Netze GmbH nachzuweisen. Eine anderweitige Nutzung durch Sie, z.B. zur Auswertung und Nutzung der Hintergrundsituation (Topografie- und Katasterdarstellung) ist nicht gestattet.

Rechtliche Hinweise

Die Urheber- und Eigentumsrechte aller Kartenwerke verbleiben ausschließlich bei der swa Netze GmbH. Eine missbräuchliche Verwendung der Inhalte der OPA wird mit straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen geahndet. Die swa Netze GmbH ist berechtigt, die zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlichen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Ferner verpflichtet sich der Nutzer, sämtliche ihm im Zuge der Geschäftsverbindung bekannt werdenden Informationen und Unterlagen ausschließlich zum oben dargestellten Zweck zu verwenden und vertraulich zu behandeln. Der Nutzer hat dabei die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und sonstiger Verschwiegenheitsverpflichtungen zu beachten (u.a. seine Mitarbeiter und von ihm beauftragte Dritte, die an der Auftragserfüllung mitwirken, im Sinne des § 5 BDSG zu verpflichten).

 Nutzungsvereinbarung